Auf dem Weg zum Erwachsenwerden müssen viele Entscheidungen getroffen werden. Eine wichtige Weggabelung ist der Übergang von der Grundschule zu einer weiterführenden Schule. Doch welche Schule passt am besten zu den Fähigkeiten des Kindes? Um hier nicht den Überblick zu verlieren, navigieren wir euch mit den folgenden Artikeln in der Rubrik Themen/Bildung Schritt für Schritt durch die Magdeburger Schullandschaft.
Foto: G. Havlena / pixelio
Schulkinder
Was ist das Besondere an den neuen Gemeinschaftsschulen? Was verspricht man sich vom neuen Konzept?
Mit der Gemeinschaftsschule soll das längere gemeinsame Lernen befördert werden. Das heißt, dass die Festlegung auf einen bestimmten Bildungsgang (Hauptschulabschluss, Realschulabschluss, Abitur) frühestens ab Klasse 9 erfolgt. Die Schülerinnen und Schüler lernen also länger gemeinsam im Klassenverband, aber mit dem Fokus auf die individuelle Förderung eines jeden Einzelnen. Die Gemeinschaftsschule ist eine Schulform für alle - unabhängig von der sozialen Herkunft. Impulsgebend für die neue Schulform Gemeinschaftsschule sind die sinkenden Schülerzahlen und der Wunsch, dass alle Schulabschlüsse erreichbar bleiben. Neue pädagogisch organisatorische Konzepte sind die Grundlage für die Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule. Dabei liegt der deutliche Fokus auf der individuellen Förderung in heterogenen Lerngruppen.
Gemeinschaftsschule oder Gesamtschule – wo liegen die Unterschiede?
Gemeinsam haben Gesamtschule und Gemeinschaftsschule, dass die Schulformen alle Abschlüsse vergeben. Neben einigen formellen Kriterien, die im Schulgesetz verankert sind, ist der Unterschied zwischen Gesamt- und Gemeinschaftsschule folgender: die Gesamtschule unterrichtet relativ früh in einem Kurssystem, das nach Leistung und Neigung gebildet wird. Hier wird sich früher als in der Gemeinschaftsschule auf einen Bildungsweg festgelegt.
Was muss ich beachten, wenn ich mein Kind bei einer weiterführenden Schule anmelden möchte?
Grundsätzlich erfolgt die Anmeldung an weiterführendeSchulen mit der Schullaufbahnerklärung. Dieses Formular erhalten die Erziehungsberechtigten mit dem Halbjahreszeugnis in Klasse 4 und haben es nach den Winterferien in der Grundschule abzugeben. Übersteigt die Anzahl der Wünsche die Anzahl der vorhandenen Plätze, wird ein Losverfahren durchgeführt. Die Aufnahme in Schulen in freier Trägerschaft wird von der jeweiligen Schule entschieden. Dazu ist eine Anmeldung direkt in dieser Schule zu bestimmten Anmeldefristen erforderlich.
Wie viele Schüler finden jährlich keinen Platz an der gewünschten Schule und geraten in das Losverfahren und was muss ich dazu wissen?
Das kann nicht so genau ermittelt werden, weil die Schulen in freier Trägerschaft und die Schulen mit inhaltlichem Schwerpunkt (Sport- und Siemens-Gymnasium) ihre Aufnahmeverfahren selbst regeln. Es dürften um die 10 Prozent der Viertklässler sein, die nicht ihre Wunschschule besuchen können. Es besteht in jedem Fall ein Rechtsanspruch auf einen Platz an der in der Schullaufbahnerklärung angegebenen Schulform, also Gemeinschaftsschule, Sekundarschule, Gesamtschule oder Gymnasium. Dieser Anspruch wird von der Stadt grundsätzlich erfüllt, jedoch nicht immer an dem gewünschten Standort. In der Schullaufbahnerklärung kann neben dem Erstwunsch ein Ersatzwunsch eingetragen werden. Ausschlaggebend ist jedoch der Erstwunsch, in einem Losverfahren werden ausschließlich die Erstwünsche berücksichtigt.
Rede und Antwort standen uns für diese Fragen Rosemarie Andrae vom Fachbereich Schule und Sport sowie Antje Pechau vom Landesschulamt. Stand10/2015