Vor und nach der Geburt des Babys ist noch einiges an Papierkram zu erledigen. Wir geben eine Übersicht, damit der Start ins neue Familienleben entspannt wird.
Baby
Elterngeld
Der Antrag muss bis spätestens drei Monate nach der Geburt bei der Elterngeldstelle der Stadt gestellt werden, wird zwölf bzw. vierzehn Monate gezahlt und kann bei halbem Elterngeld auf max. 28 Monate ausgedehnt werden. Die Bearbeitung des Antrags kann sich in unglücklichen Fällen lange hinziehen - deswegen rechtzeitig einreichen!
Sozial- und Wohnungsamt, Elterngeldstelle, Wilhelm-Höpfner-Ring 4, 39116 Magdeburg, Tel. 5403670
Geburtsurkunde
Gleich in der ersten Woche nach der Geburt im Standesamt ist sie zu beantragen. Kosten: 10 Euro. Gegen Aufpreis gibt es auch weitere Originale, die für manche Anträge benötigt werden. Mitzubringen sind die Geburtsurkunden der Eltern, die Vaterschaftsanerkennung bzw. Heiratsurkunde. Wenn der Vater das Baby allein anmelden will, braucht er eine Vollmacht der Mutter.
Standesamt, Humboldtstraße 11, 39112 Magdeburg, Tel. 5404231, Standesamt@std.magdeburg.de
Krankenversicherung Kind
Bei der Krankenkasse eines Elternteils muss ein Antrag auf Familienversicherung gestellt werden, dazu ist die Geburtsbescheinigung mitzunehmen. Ist ein Elternteil privat versichert, muss auch das Kind privat versichert werden. Diesen Antrag am besten möglichst bald nach der Geburt stellen, da die Krankenkassenkarte des Kindes für die kommenden U-Untersuchungen oder andere Arztbesuche gebraucht wird.
Anrecht auf Hebamme
Schwangere haben von Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit Anrecht auf eine Hebamme.
Alle Magdeburger Hebammen haben wir in unserem Branchenbuch und im Ottokar Baby gesammelt
Sorgerecht
Die Beurkundung ist vor und nach der Geburt kostenfrei im Jugendamt möglich und kann auch mit der Vaterschaftsanerkennung verbunden werden. Mitzubringen sind Personalausweis, Mutterpass oder Geburtsurkunde und eventuell das Scheidungsurteil.
Vaterschaftsanerkennung
Bei unverheirateten Paaren ist die Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt oder Standesamt nötig. Die Beurkundung ist vor oder nach der Geburt möglich und kostenfrei. Mitzubringen sind Personalausweis, Mutterpass oder Geburtsurkunde und eventuell das Scheidungsurteil.
Jugendamt, Julius-Bremer-Straße 8, 39104 Magdeburg, Tel. 5402313
Standesamt, Humboldtstraße 11, 39112 Magdeburg, Tel.: 5404231, Standesamt@std.magdeburg.de
Kindergeld
Der Antrag muss bis spätestens sechs Monate nach der Geburt bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Einen Antragsvordruck gibt es online unter: www.familienkasse.de. Einzureichen ist auch die Geburtsurkunde des Kindes.
Familienkasse Magdeburg, Hohepfortestraße 37, 39104 Magdeburg, Tel. 0800 / 4 5555 30 (gebührenfrei)
Klinik für die Geburt auswählen und besichtigen
Falls die Geburt im Klinikum erfolgen soll, bitte rechtzeitig über einen geeigneten Geburtsort informieren und über die Anmeldung sprechen.
Einen Überblick zu den Magdeburger Geburtskliniken, ihrer Ausstattung und ihren Angeboten haben wir hier gesammelt.
Mutterschaftsgeld
Berufstätige haben vor und nach der Geburt des Kindes Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Dieser Anspruch besteht in den letzten sechs Wochen vor dem Entbindungstag und in den ersten acht Wochen nach der Geburt. Die Lohnersatzleistung sollte sieben Wochen vor Geburtstermin bei der Krankenkasse oder dem Bundesversicherungsamt beantragt werden. In der Zeit des Mutterschutzes ist die Frau von der Arbeit freigestellt und vor Kündigung geschützt.
Bundesversicherungsamt, Mutterschaftsgeldstelle -, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn, mutterschaftsgeldstelle@bvamt.bund.de
Vorsorgeuntersuchungen
Werdende Mütter dürfen und sollen alle vier Wochen (ab der 32. SSW alle zwei Wochen) eine Vorsorgeuntersuchung beim Frauenarzt oder der Hebamme in Anspruch nehmen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Schwangeren für die Vorsorgeuntersuchung freizugeben, ohne dass ein Verdienstausfall entsteht.
Elternzeit beantragen
Spätestens sieben Wochen vor Beginn der geplanten Elternzeit ist diese beim Arbeitgeber zu beantragen. Es reicht ein formloser Antrag mit Angabe der Dauer der geplanten Elternzeit innerhalb der ersten beiden Lebensjahre des Kindes.
Haushaltshilfe
Wenn die Eltern das Kind zum Beispiel auf Grund einer Krankheit nicht selbst betreuen können, kann bei der Krankenkasse für eine andere Betreuungsperson eine finanzielle Entschädigung beantragt werden.