In Sachsen-Anhalt werden Museen und Bibliotheken sowie Ladengeschäfte ab 800 qm ab dem 4. Mai wieder geöffnet. Die Notbetreuung in Kindertagesstätten wird erneut erweitert. Die Schulen in Sachsen-Anhalt öffnen schrittweise. Die generellen Kontaktbeschränkungen werden auf bis zu 5 Personen erweitert. In der Öffentlichkeit soll weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden. (Stand vom 3. Mai)
Schutzmasken
Seit dem 23. April gilt eine generelle Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie in Ladengeschäften. Die "Maske" kann auch ein Tuch oder Schal sein, die grundsätzlich Mund und Nase bedeckt. Die Maskenpflicht gilt künftig erst für Kinder ab sechs Jahren.
Schulen und Kitas
Die Wiederaufnahme des Schulunterrichts erfolgt gestaffelt für:
- die Jahrgangsstufen, die im Jahr 2021 einen Abschluss anstreben
- die vierte Jahrgangsstufe an Grundschulen ab dem 4. Mai
- die Jahrgangsstufen, die im Jahr 2022 den Abschluss zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife anstreben
- Die Kinder aus den Jahrgangsstufen 1 bis 3 sowie die Schüler der 5. bis 8. Klasse bleiben erst einmal zuhause. Diese sollen nach den Pfingstferien ab dem 2. Juni 2020 abwechselnd zum Unterricht in die Schule gehen und zuhause lernen. In der Zeit vom 6. bis zum 15. Mai 2020 finden sich hierzu die Schülerinnen und Schüler dieser Jahrgangsstufen zur Feststellung der Lernstände mindestens einen Tag in den Schulen ein.
In den Pfingstferien sollen die Schulen freiwillige Angebote für Schülerinnen und Schüler zum Abbau von Defiziten anbieten.
Die Wiederaufnahme des Schulbetriebs erfolgt nach einer Aufteilung der Klassen, womit ein Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht gesichert werden kann. Die Aufteilung und Bestimmung der Wechselintervalle bestimmt die Schulleitung.
Die Notbetreuung wird weiterhin angeboten.
Schülerinnen und Schüler, die an einer Vorerkrankung leiden, die das Risiko eines schweren COVID-19-Krankheitsverlaufes erhöht, können entsprechend den für die Schulbesuchsfähigkeit geltenden Regelungen von der Teilnahme am Präsenzunterricht befreit werden
Kitas bleiben weiterhin grundsätzlich geschlossen. Die Notbetreuung, die bereits für Eltern angeboten wird, die in sogenannten systemrelevanten Berufen wie etwa in der Medizin arbeiten, wird erweitert. Anspruch haben jetzt die Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden, von Schülerinnen und Schülern, von Studierenden und Beschäftigten in Dienstleistungsbetrieben. Detaillierte Informationen findet ihr hier.
Handel und Dienstleistungen
Ladengeschäfte, auch mit einer Verkaufsfläche größer als 800qm, sind ab dem 4. Mai geöffnet. Hierfür gelten strenge Auflagen: Hygienevorschriften müssen eingehalten werden, es kann Einschränkungen geben, wie viele Kunden sich zeitgleich in einem Geschäft aufhalten dürfen. Warteschlangen sollen aber vermieden werden.
Frisöre und Kosmetikstudios sind ab dem 4. Mai wieder geöffnet. Auch hierfür gelten strenge Hygienevorschriften.
Es gilt eine generelle Maskenpflicht. Die "Maske" kann auch ein Tuch oder Schal sein, die grundsätzlich Mund und Nase bedeckt.
Gastronomie
Gastronomie-Betriebe bleiben vorerst weiter geschlossen, ausgenommen sind Lieferservices und Betriebe, die Essen anbieten, das nach Hause mitgenommen werden kann. Auch Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen sowie Theater, Opern und Konzerthäuser können noch nicht wieder öffnen. Eine Lockerung der Beschränkungen wird zum 22. Mai in Aussicht gestellt.
Kultur- und Freizeit-Angebote
Folgende Einrichtungen dürfen weiterhin nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden:
- Theater, Puppentheater, Kinos, Konzert- und Veranstaltungshäuser
- Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Jahrmärkte und Volksfeste
- Angebote in soziokulturellen Zentren und Bürgerhäusern, Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit
- Spielplätze, Streichelgehege, Tierhäuser und andere Gebäude in Tierparks-, zoologischen und botanischen Gärten sowie ähnlichen Freizeitangeboten
- Angebote in Literaturhäusern
- Freizeitparks
- Angebote öffentlicher und privater Bildungseinrichtungen sowie vergleichbarer Einrichtungen (z. B. Volkshochschulen, Fahr- und Flugschulen, Musikschulen, Jugend- und Familienbildungsstätten, Ernährungskurse, Sprach- und Integrationskurse der Integrationskursträger
Auch Sportstätten, Schwimm- und Freizeitbäder bleiben weiterhin geschlossen. Allerdings ist Training im Freien möglich, wenn dabei das Abstandsgebot eingehalten werden kann und Einheiten maximal in Gruppen bis zu fünf Personen stattfinden.
Um möglichst wenig Bewegung im Land zu haben, bleiben touristische Reisen in den sachsen-anhaltischen Teil des Harzes weiterhin untersagt.
Das Feiern, Picknicken und Grillen auf öffentlichen Plätzen ist unabhängig von der Personenzahl weiterhin untersagt
Folgende Einrichtungen dürfen unter Beachtung der Abstands- und Hygieneegeln für den Publikumsverkehr geöffnet werden:
- Die Zoos und Tiergärten sowie Botanische Gärten in Sachsen-Anhalt sind mit entsprechenden Auflagen und teilweisen Einschränkungen seit dem 23. April wieder geöffnet. Es wird diesbezüglich allerdings empfohlen von längeren Anfahrten und Ausflügen abzusehen, um möglichst wenig Bewegung innerhalb der Landesgrenzen zu haben.
- Museen und Gedenkstätten, öffentliche Bibliotheken und Archive sowie Ausstellungshäuser
- Spielplätze dürfen ab 8. Mai wieder genutzt werden, wenn die Landkreise dies im Einzelfall oder per Allgemeinverfügung erlauben. In Magdeburg ist eine Nutzung ab dem 8. Mai wieder erlaubt. Tipps für für die schönsten Spielplätze in Magdeburg findet ihr hier.
Unternehmen
Firmen und Betriebe sind weiterhin angehalten, wenn möglich, auf Heimarbeit zu setzen. Bei laufendem Betrieb sind Unternehmen aufgefordert, ein Hygienekonzept umzusetzen: Sie sollen nicht erforderliche Kontakte in der Belegschaft und mit Kunden vermeiden, allgemeine Hygienemaßnahmen umsetzen und die Infektionsrisiken bei erforderlichen Kontakten durch besondere Hygiene- und Schutzmaßnahmen minimieren.
Veranstaltungen
Großveranstaltungen bleiben bundesweit bis voraussichtlich zum 31. August untersagt. Dabei liegt die Entscheidung, ab welcher Größe Veranstaltungen verboten sind, bei den einzelnen Bundesländern. Laut Beschlüssen fallen auch Fußballspiele unter die Großveranstaltungen, die in den kommenden Monaten nicht stattfinden können.
Reisen
Die Bundesregierung ruft dazu auf, weiterhin auf private Reisen zu verzichten. Dies betrifft auch Besuche von Verwandten oder Tagesausflüge. Übernachtungen innerhalb Deutschlands sind nach wie vor nur zu notwendigen Zwecken erlaubt, nicht wenn es Urlaubsaufenthalte sind. Zudem gilt weiterhin die weltweite Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.
Die genannten Regelungen entstammen der fünften Corona-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 2. Mai 2020
Hier findet ihr seriöse und tagesaktuelle Quellen, um euch über die aktuelle Situation zum Corona-Virus zu informieren.
Werktäglich berichtet Charité-Virologiechef Christian Drosten im Podcast:
www.ndr.de/nachrichten/info/podcast4684
Die täglich aktualisierte Infoseite des RKI (Robert-Koch-Institut):
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus
Die werktäglichen Pressekonferenzen des RKI auf Phoenix im Netz:
www.youtube.com/user/phoenix/search?query=rki
Aktuelle Informationen der Gesundheitsministerien und -ämter
Bundesgesundheitsministerium: www.bundesgesundheitsministerium.de
Sachsen-Anhalt: www.sachsen-anhalt.de
Magdeburg: www.magdeburg.de
Extra Eltern-Tipp
Wie können Kinder lernen, sich vor ansteckenden Infektionskrankheiten zu schützen? Wie lässt sich Händewaschen frühzeitig einüben? Unterhaltsame Videospots, abgestimmt auf die Lebenswelt und die Interessen von Kindern und Jugendlichen, können in der Familie, aber auch in Kindergarten oder Schulunterricht zur Aufklärung rund um den Infektionsschutz beitragen.
www.infektionsschutz.de/mediathek/filme/filme-fuer-kinder.html
Das Sozialdezernat der Landeshauptstadt Magdeburg schaltet für die Vermittlung von Unterstützungsangeboten Hotlines und E-Mail-Adresse frei
Wissend um die Situation vieler älterer, unterstützungsbedürftiger Menschen während der Corona-Krise bietet das Sozialdezernat ab sofort eine zentrale Stelle für die Vermittlung von Angeboten wie Einkaufs-, Apotheken-, Essens- und Hundeservice an. Die Senior*innen, die davon Gebrauch machen möchten, können sich telefonisch und per E-Mail an das Sozialdezernat wenden.
Für die Vermittlung der Hilfsdienste stehen folgende Telefonnummern zur Verfügung:
540 4040, 540 3670 und 540 3671
Ab Montag, den 23. März sind die genannten Nummern montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr erreichbar. Montags, mittwochs und donnerstags nehmen die Mitarbeiten zudem von 13 bis 15 Uhr Telefonate entgegen, dienstags von 13 bis 17 Uhr.
Es besteht auch die Möglichkeit, sich über die E-Mailadresse fib@stadt.magdeburg.de an die Mitarbeitenden zu wenden. Diese E-Mail-Adresse kann auch am Wochenende angeschrieben werden. In dringenden Notfällen kann am Samstag und Sonntag auch die Hotline 540 4040 genutzt werden. Diese ist von 10 bis 12 Uhr sowie von 13.30 bis 16.30 Uhr erreichbar.