Ab Sonntag, dem 27. Juni treten weitere Lockerungen der 14. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes in Kraft.
Laut Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts unter www.rki.de/inzidenzen lag in der Landeshauptstadt Magdeburg an zehn aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz unter 35. Somit gelten ab 27. Juni die Lockerungen, die in der 14. Landesverordnung im Paragraf 16 Absatz 3 geregelt sind.
Die Landeshauptstadt Magdeburg wird am Samstag, 26. Juni eine Verordnung zu den Lockerungen veröffentlichen, die auch im Amtsblatt publiziert wird. Das Dokument kann unter www.magdeburg.de/Start/Bürger-Stadt/Verwaltung-Service/Amtsblatt/ eingesehen werden. Die weiteren Lockerungen treten demnach am 27. Juni in Kraft.
Dazu zählt vor allem die Befreiung von der Testpflicht. Ein negativer Corona-Test ist dann u.a. nicht mehr notwendig für:
- außerschulische Bildungsangebote und Angebote von öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen sowie vergleichbarer Einrichtungen
- Angebote von Literaturhäusern, Theatern (einschließlich Musiktheater), Filmtheatern (Kinos), Konzerthäusern und -veranstalter sowie Planetarien und Sternwarten
- Stadt- und Naturführungen
- geschlossene Räume von Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt
- organisierten Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen
- den Besuch von Frei- und Hallenbädern, Badeanstalten, Schwimmbädern, Heilbädern, Freizeit- und Sportbädern
- den Besuch von Fitness- und Sportstudios
- Sportkurse, insbesondere in Fitness- und Sportstudios, Tanz- und Ballettschulen, Yoga und andere Präventionskurse sowie ärztlich verordneter Rehabilitationssport
Hinweis: Auf und in Sportanlagen besteht für die Teilnehmenden an Wettkämpfen weiterhin die Testpflicht! Sollte die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 35 wieder überschreiten, treten die Lockerungen wieder außer Kraft. Die Gültigkeit der anderen Paragrafen der aktuellen Landesverordnung bleibt hiervon unberührt. Für ALLE Bürger*innen – auch Genesene und Geimpfte – gelten weiterhin die Maskenpflicht und das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln.
