Unterhalt und Renteilung bei Trennung und Scheidung
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Paritätisches Bildungswerk Wiener Straße 2, 39112 Magdeburg
Nach der Trennung geht es oft um Trennungs-, nachehelichen oder Partnerunterhalt. Anspruch auf Trennungsunterhalt kann für denjenigen vorliegen, der über das geringere Einkommen verfügt. Nach der Scheidung ist Anspruch auf nachehelichen Unterhalt möglich.
Mit Beendigung einer Partnerschaft können Unterhaltsansprüche der Mutter gemeinsamer Kinder gegenüber dem Kindesvater gegeben sein.
Zunächst informiert der erfahrene Fachanwalt für Familienrecht über rechtliche Voraussetzungen für Unterhalt, über den Betrag, der dem Unterhaltspflichtigen bleiben muss (Selbstbehalt; geändert ab 1.1.2023), die Ermittlung der Unterhaltshöhe, über bestehende Auskunftsrechte und über die Dauer der Zahlung. Dann wird die Aufteilung der Renten- und Pensionsanwartschaften anschaulich erläutert, die bei der Scheidung grundsätzlich durchgeführt wird. Das Ergebnis ist oft überraschend. Ferner gibt der Fachmann rechtliche Hinweise, praktische Tipps und beantwortet Fragen.
Veranstalter: Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV), Kontaktstelle Magdeburg. Teilnehmer werden um eine kleine Spende und um Anmeldung gebeten: Tel. 0170 5484542 (Herr Ernst), E-Mail: magdeburg@isuv.de