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Müssen Schulen und Kitas auf Kuchenbasare künftig Steuern zahlen? Der Magdeburger Stadtelternrat und dieKoordinationsstelle Schulsozialarbeit haben Fachleute eingeladen, die die neue Umsatzsteuerpflicht ab 2025 bewerten.
Voraussichtlich zum 1.1.2027, unter Umständen aber auch schon zum 1.1.2025, ändert sich die Umsatzsteuerpflicht für öffentliche Kindertagesstätten, öffentliche Schulen oder öffentliche Schulträger, genauer gesagt, für sogenannte „juristische Personen öffentlichen Rechts“. Der neu geregelte § 2b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) setzt eine EU-Mehrwertsteuerrichtlinie um und betrifft alle in solchen Einrichtungen erzielten Umsätze.
Aktivitäten wie ein Kuchenbasar, der Kartenverkauf für den Auftritt des Schulorchesters, die Umsätze von Schülerfirmen oder Verkaufsstände auf Schulfesten und Weihnachtsbasaren können damit künftig einer Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Einige Bundesländer haben Regelungen getroffen, um Aktivitäten dieser Art von der Umsatzsteuerpflicht zu befreien. Für Sachsen-Anhalt fehlt derzeit noch eine solche Regelung. Dr. Christian Sterzinger, Fachjurist aus dem Finanzministerium Sachsen-Anhalt und Fachautor diverser Veröffentlichungen zur Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand, bewertet die Regelungen der anderen Bundesländer und legt seine Auffassung dar (nicht in dienstlicher Eigenschaft), wie auch in Zukunft eine Besteuerung vermieden werden könnte.
Die Frage der Steuerpflicht stellt sich insbesondere für die Feiern der Abschlussjahrgänge an Schulen, da diese nicht selten ein Volumen von mehreren 10.000 € umfassen. Prof. Dr. Roland Kirstein vom Verein „norbertus aktiv e.V.“ des Magdeburger Norbertusgymnasiums beschreibt einen Weg, wie man einen Abiball begleiten kann, ohne dass auf Erlöse aus Kuchenbasaren oder Ballkartenverkauf Steuern anfallen.
Alle Magdeburger Eltern, Fachkräfte und weitere Interessierte sind eingeladen.
Das Angebot ist kostenfrei.
Informationen und Zugangsdaten unter www.stadtelternrat-magdeburg.de.